BCM: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Betriebskritische Infrastrukturen im Bauprozess klar zuweisen, Übergaberisiken vermeiden, Resilienz sichern
Im Kontext von Neubau- oder Umnutzungsprojekten mit betriebskritischen Funktionen ist das Business Continuity Management (BCM) ein zentraler Bestandteil der Risikovorsorge. Dabei ist eine klare Abgrenzung zwischen dem Generalunternehmerausbau (GU) und dem Nutzerausbau entscheidend, um Verantwortlichkeiten, Funktionalitäten und Schutzmaßnahmen eindeutig zu definieren. Gerade bei BCM-relevanten Einrichtungen wie Serverräumen, Sicherheitszentralen, Leitständen, Lagerbereichen oder technischen Umschaltpunkten besteht ein hohes Risiko, dass Übergabepunkte unklar sind – mit Folgen für Betriebssicherheit, Wiederanlaufplanung und Auditfähigkeit.
Die Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbau ist keine Formalie, sondern ein kritischer Erfolgsfaktor für die Resilienz von Gebäuden und Infrastrukturen. Nur wenn BCM-relevante Systeme und Räume frühzeitig identifiziert, baulich vorbereitet und organisatorisch klar übergeben werden, ist ein funktionssicherer und auditfähiger Betrieb gewährleistet. Das Facility Management ist dabei Bindeglied zwischen Projekt, Technik und Organisation – und trägt entscheidend dazu bei, dass BCM nicht ausfällt, wenn es gebraucht wird.