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Betreiberpflichten

Facility Management: Business Continuity Management » Strategie » Betreiberpflichten

Rechtliche Anforderungen, Standards und Bedeutung für das Facility Management

Rechtliche Anforderungen, Standards und Bedeutung für das Facility Management

Business Continuity Management (BCM) umfasst alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, die darauf abzielen, den Geschäftsbetrieb auch bei Störungen oder Notfällen aufrechtzuerhalten oder schnellstmöglich wiederherzustellen. Für Betreiber von Gebäuden und technischen Infrastrukturen ist ein wirksames BCM essenziell – insbesondere bei kritischen Infrastrukturen (KRITIS), öffentlichen Einrichtungen und Industrieunternehmen.

Facility Manager übernehmen in diesem Kontext eine Schlüsselrolle: Sie verantworten nicht nur die technische Betriebsfähigkeit, sondern müssen auch sicherstellen, dass Gebäude, Anlagen und Dienstleister bei Ausfällen, Naturereignissen, Cyberangriffen oder Pandemien funktionsfähig bleiben oder kontrolliert heruntergefahren werden können. Das Fazit vorweg: Betreiberpflichten im Kontext des BCM sind rechtlich und normativ verankert. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Haftungsansprüche, Reputationsverluste und erhebliche wirtschaftliche Schäden. Facility Management muss daher aktiv in die Notfall- und Kontinuitätsplanung eingebunden werden und über belastbare Konzepte, Notfallpläne, redundante Systeme und dokumentierte Prozesse verfügen.

Rechtlicher Rahmen und Betreiberverantwortung

Die Betreiberpflichten im Bereich BCM ergeben sich nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus der Gesamtheit der Verantwortungsnormen für Sicherheit, Organisation und Risikomanagement.

Dazu zählen:

  • § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht): Pflicht zur Vermeidung von Schäden durch Betriebsstörungen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): sicherer Betrieb technischer Anlagen, auch im Notfall

  • IT-Sicherheitsgesetz / BSI-Gesetz: besondere Anforderungen für KRITIS-Betreiber

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Maßnahmen zur Sicherheit auch im Krisenfall

  • Landesbauordnungen / Sonderbauvorschriften: z. B. Notstrompflicht in Krankenhäusern

Zudem greifen je nach Branche aufsichtsrechtliche Vorgaben, etwa aus dem Bankenaufsichtsrecht (BAIT/VAIT) oder aus der Energie- und Gesundheitsversorgung.

Normen und Standards für das BCM - Für die strukturierte Einführung und Umsetzung von Business Continuity Management-Systemen stehen folgende Standards zur Verfügung:

  • ISO 22301: Internationale Norm für Business Continuity Management-Systeme

  • ISO 31000: Risikomanagement-Grundsätze und -Richtlinien

  • DIN EN 50600-4-1: Verfügbarkeit von Rechenzentren

  • BSI-Standard 200-4: Notfallmanagement nach deutschem IT-Grundschutz

  • DIN ISO 45001: Arbeitsschutzmanagement, relevant im Notfallbetrieb

Diese Standards definieren Anforderungen an die Risikoanalyse, die Planung und Dokumentation, die Rollenverteilung sowie an Übungen und Reviews.

Kernaufgaben im Facility Management

Betreiber müssen BCM-relevante Prozesse und Strukturen aktiv gestalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Risikoanalyse kritischer Prozesse (z. B. Energieversorgung, Zutritt, Kommunikation)

  • Notfall- und Wiederanlaufpläne für technische Anlagen und Dienstleistungen

  • Redundanzkonzepte (z. B. zweite Energieeinspeisung, Notstromaggregate)

  • Zutritts- und Zugriffskonzepte im Notfallbetrieb

  • Vertragsmanagement zur Sicherstellung von Dienstleisterleistungen im Krisenfall

  • Übungen und Tests, z. B. Blackout-Szenarien, Evakuierungsübungen oder Ausfall von Kommunikationssystemen

Dabei ist sicherzustellen, dass die Dokumentation vollständig, aktuell und für Prüfbehörden zugänglich ist. CAFM-Systeme können hier als zentrale Plattform dienen.

Dokumentation und Nachweispflichten - Zur Wahrung der Betreiberpflichten im BCM sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Dokumentierte BCM-Strategie und -Verantwortlichkeiten

  • Krisenkommunikationspläne mit Ansprechpartnern und Eskalationsstufen

  • Protokolle von Übungen, Schulungen und Reviews

  • Berichte über Tests der Notstromversorgung, Sicherheits-IT, Löschanlagen etc.

  • Wartungs- und Prüfberichte kritischer Infrastrukturen

Diese Dokumente dienen nicht nur der eigenen Absicherung, sondern auch als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden, Versicherern und Auditoren.