Timeline zum Business Continuity Management (BCM) bei Standortverlagerungen
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Funktion einer Timeline zum Business Continuity Management (BCM) bei Standortverlagerungen
Eine Timeline zum Business Continuity Management (BCM) im Kontext einer Standortverlagerung dient der strukturierten Planung, Umsetzung und Absicherung aller Maßnahmen zur Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse während der Verlagerungsphasen. Sie identifiziert potenzielle Ausfallrisiken, definiert Notfallpläne, koordiniert Übergangsszenarien und stellt sicher, dass der Geschäftsbetrieb auch bei Störungen jederzeit handlungsfähig und abgesichert bleibt.
Business Continuity Management (BCM) bei Standortverlagerungen
Business Continuity Management (BCM)
Zeitraum: April 2025 – Dezember 2026
Ziel: Das Business Continuity Management (BCM) stellt sicher, dass der Betrieb der neuen Fabrik auch in Krisensituationen aufrechterhalten werden kann, ohne gesetzliche Anforderungen zu verletzen oder Haftungsrisiken einzugehen. Es verbindet technische, organisatorische und gesetzliche Maßnahmen, um gesetzeskonforme Notfallstrategien zu entwickeln, Betriebsunterbrechungen zu minimieren und die Einhaltung der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV, DGUV, TRBS und relevanten DIN- sowie VDE-Normen sicherzustellen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit Facility Management, IT-Sicherheit, Risikomanagement, Rechtsabteilung, Behörden & externen Prüfinstanzen.
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Risikoanalyse & Business Impact Analysis (BIA) gemäß Betreiberpflichten
Zeitraum: April – September 2025
Verantwortlich: Risikomanagement, Facility Management, IT-Sicherheit, Rechtsabteilung
Die erste Phase des BCM ist die Business Impact Analysis (BIA), die auf Grundlage der gesetzlichen Betreiberpflichten durchgeführt wird. Dabei werden kritische Geschäftsprozesse identifiziert, potenzielle Risiken bewertet und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt.
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Identifikation kritischer Geschäftsprozesse & rechtlicher Anforderungen
-Sicherheitsrelevante Anlagen wie Aufzüge, Brandschutzsysteme, Elektroinstallationen, HLK und Notstromsysteme müssen gemäß BetrSichV und DGUV Vorschriften gewartet und geprüft werden.
-Arbeitssicherheit & Notfallorganisation umfassen Fluchtwege, Evakuierungspläne und Meldeketten gemäß ArbSchG und ASR A2.3.
-Technische Betreiberpflichten umfassen Prüfpflichten nach DIN- und VDE-Normen für elektrische Anlagen, Brandschutzsysteme und Trinkwasserhygiene (VDI 6023, VDI 6022).
-IT- & Cybersicherheit erfordert die Sicherung von Steuerungssystemen, die Schutz vor Hackerangriffen und die redundante Datenhaltung nach DIN EN 50600.
-Externe Abhängigkeiten wie Lieferketten, Energieversorgung und Notfall-Dienstleister müssen in Notfallpläne integriert werden.
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Gesetzeskonforme Risikoanalyse & Bewertung
-Prüfung der Wartungs- & Prüfpflichten für Gebäudetechnik & Maschinen gemäß BetrSichV, TRBS 3121, VDE 0105-100.
-Identifikation von Risiken für Betriebsunterbrechungen durch technische Defekte, IT-Ausfälle, Cyberangriffe, Naturkatastrophen oder Lieferkettenstörungen.
-Prüfung der Notfallfähigkeit von sicherheitskritischen Systemen wie Brandschutz, Sprinkleranlagen, Aufzüge und elektrische Versorgung.
-Haftungsrisiken minimieren durch Dokumentation der Betreiberpflichten & revisionssichere Nachweisführung.
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Entwicklung des Business Continuity Plans (BCP) mit Fokus auf Betreiberpflichten
Zeitraum: Oktober 2025 – März 2026
Verantwortlich: Krisenstab, Facility Management, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz, externe Sachverständige
Der Business Continuity Plan (BCP) wird so entwickelt, dass er die gesetzlichen Anforderungen an Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung erfüllt.
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Notfallstrategien zur Sicherstellung gesetzlicher Betreiberpflichten
-Technische Redundanzen für sicherheitskritische Anlagen: Sicherstellung der Verfügbarkeit von Notstrom, Brandschutzsystemen und elektrischer Versorgung.
-Präventive Wartung & vorausschauende Instandhaltung gemäß BetrSichV & DIN 31051.
-Sicherstellung der kontinuierlichen Einhaltung gesetzlicher Prüfintervalle für Aufzüge, RLT-Anlagen, elektrische Betriebsmittel & Brandschutz gemäß DGUV Vorschrift 3, TRBS & VDE-Normen.
-Backup-Systeme & IT-Notfallstrategien für kritische Daten & Steuerungssysteme, inklusive georedundanter Server & Cybersecurity-Maßnahmen.
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Aufbau einer rechtskonformen Notfallorganisation & Krisenstruktur
-Einrichtung eines Business Continuity Teams & Krisenstabs mit klaren Betreiberverantwortlichkeiten.
-Alarmierungs- & Meldewege gemäß gesetzlichen Vorgaben (BetrSichV, DGUV, ArbSchG).
-Regelmäßige Abstimmung mit Feuerwehr, Behörden & Versicherungen für Notfallpläne.
-Sicherstellung der rechtlichen Nachweisführung für alle Maßnahmen & Prüfprotokolle.
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Technische Absicherung & gesetzlich vorgeschriebene Notfallmaßnahmen
Zeitraum: April – September 2026
Verantwortlich: Facility Management, IT-Abteilung, Sicherheitsingenieure, Behörden
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Infrastruktur- & IT-Notfallstrategien gemäß gesetzlicher Anforderungen
-Notstromversorgung & USV gemäß DIN EN 50600-2-2 für kritische IT- & Steuerungssysteme.
-Cybersecurity-Strategien zum Schutz sensibler Produktions- & Steuerdaten.
-Backup-Rechenzentren & redundante Netzwerke zur Vermeidung von Produktionsausfällen.
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Betreiberpflichten für Arbeitssicherheit & Evakuierungskonzepte
-Simulation von Evakuierungen & Brandschutztests gemäß ArbStättV & ASR A2.3.
-Kontinuierliche Schulung der Sicherheitsbeauftragten & Notfallteams gemäß DGUV.
-Umsetzung gesetzlicher Anforderungen für Gebäudesicherheit & Fluchtwege.
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Instandhaltung & Präventivmaßnahmen für Betriebssicherheit
-Predictive Maintenance & vorausschauende Wartung für Maschinen & Gebäudeinfrastruktur.
-Automatische Prüfplanung in CAFM-Systemen für gesetzliche Wartungsanforderungen.
-Jährliche Sicherheitsüberprüfung von HLK, Brandschutz & Aufzügen durch TÜV & Behörden.
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Notfalltests, Schulungen & kontinuierliche Optimierung
Zeitraum: Oktober – Dezember 2026 (fortlaufend ab 2027)
Verantwortlich: Krisenstab, Facility Management, IT-Sicherheit, Betriebsleitung
-Simulation von IT-Ausfällen, Stromausfällen & Brandschutznotfällen.
-Regelmäßige Notfallübungen mit Behörden & internen Krisenteams.
-Jährliche Audits zur Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten & Business Continuity Strategie.
-Anpassung der Notfallpläne an neue gesetzliche Anforderungen & Betriebsrisiken.