Betriebsfähigkeit durch Kontinuitätsmanagement sichern
Betriebsfähigkeit als Steuerungsziel festlegen
Betriebliches Kontinuitätsmanagement sichert Betriebsfähigkeit nicht dadurch, dass jeder Prozess und jede technische Funktion jederzeit vollständig verfügbar bleiben. Entscheidend ist, vor einer Störung festzulegen, welche Produkte, Dienstleistungen und unterstützenden Funktionen unter erschwerten Bedingungen in welcher Mindestqualität und mit welcher Mindestkapazität weitergeführt werden müssen. Betriebsfähigkeit wird damit zu einer definierten Zielgröße zwischen uneingeschränktem Normalbetrieb und vollständigem Ausfall. Sie beschreibt den Zustand, in dem die priorisierten Leistungen sicher, rechtlich zulässig, organisatorisch beherrscht und für das Kerngeschäft ausreichend erbracht werden können. Für das Facility Management bedeutet dies, Gebäude, technische Anlagen, Energie- und Medienversorgung, Sicherheitsfunktionen, Arbeitsplätze, Logistik, Reinigung, Zugang, Kommunikation und externe Dienstleistungen nicht isoliert zu betrachten. Ihre Bedeutung entsteht aus der Frage, welche Geschäftsleistung von ihnen abhängt. Ein funktionsfähiges Gebäude ist deshalb noch kein ausreichender Nachweis der Betriebsfähigkeit. Erst wenn die erforderlichen Ressourcen verfügbar, Verantwortlichkeiten geklärt, Abweichungen beherrscht und die vorgesehenen Betriebszustände tatsächlich nutzbar sind, ist eine belastbare Kontinuitätsaussage möglich. Kontinuitätsmanagement übersetzt damit die abstrakte Forderung nach Resilienz in konkrete, prüfbare Betriebsbedingungen. Das festgelegte Mindestbetriebsniveau braucht eine eindeutige organisatorische Freigabe, damit im Ereignisfall nicht erst über grundlegende Akzeptanzgrenzen verhandelt werden muss.
